Die MAIT Gruppe ist mit mehr als 200 Millionen EUR Umsatz und über 7.000 Kunden der Partner für innovative digitale Lösungen in der Produktentwicklung, der Unternehmenssteuerung und im IT-Service. 900 MAITs (eine Wortschöpfung aus „mate“, engl. für Partner, „AI“ für Künstliche Intelligenz und „IT“) realisieren an über 25 Standorten in Deutschland, Österreich und der Schweiz spezifische Lösungen in enger Zusammenarbeit mit ihren Kunden. Auf Augenhöhe. Wegweisend. Als Digitalisierungspartner nutzt MAIT die innovativsten Technologien von marktführenden PLM-, ERP- und IT-Anbietern wie Siemens, PTC, Abas, Comarch, HP und HPE.
Für die MAIT GmbH suchen wir:
Entwickler PLM - Siemens Teamcenter (m/w/d)
Diese spannenden Aufgaben erwarten dich
- In unserem Team arbeitest du an der Softwareentwicklung für unsere eigenen Produkte im Bereich Siemens
- Dabei übernimmst du die eigenverantwortliche Entwicklung von Softwarelösungen und etablierst diese in deinem Bereich
- Weiterführend umfasst deine Aufgabe die Analyse und Aufnahme der technischen Anforderungen für die Digitalisierung unserer Produktentwicklungsprozesse
- Du arbeitest eng mit Kolleginnen und Kollegen aus verschiedenen Bereichen, wie z. B. dem Consulting zusammen, um sicherzustellen, dass alle Aspekte des Product Lifecycle Managements (PLM) abgedeckt sind
Das bringst du mit
- Du überzeugst durch deine guten Kenntnisse in objektorientierten Programmiersprachen und konntest diese bereits in beruflichem Umfeld unter Beweis stellen
- Deine ausgeprägten Fähigkeiten im analytischen Denken und deine ergebnisorientierte Arbeitsweise betonen deine Kundenorientierung
- Idealerweise besitzt du bereits gute Kenntnisse des Siemens PLM Produktportfolios, insbesondere im Bereich PLM und CAD (z.B. Teamcenter, NX)
- Kommunikationsstärke in deutscher Sprache sowie gute grundlegende Englischkenntnisse runden dein Profil ab
Zu beachten ist, dass die MAIT-Gruppe keine unaufgefordert zugesandten Profile von Personaldienstleistern akzeptiert. Sollte es zur Berücksichtigung oder Einstellung von Kandidaten kommen, deren Profile unaufgefordert von Personaldienstleistern übersandt wurden und mit denen kein Vertragsverhältnis besteht, entsteht daraus kein Vergütungsanspruch.